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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die entgeltliche Kurzzeitvermietung von möblierten Unterkünften
Jan und Nils Flegel GbR

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsart, Begriffsdefinitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche, zeitlich befristete Überlassung von vollständig möblierten Unterkünften zur Beherbergung (Kurzzeitvermietung), die durch die Jan und Nils Flegel GbR (nachfolgend „Vermieter“) angeboten werden.

(2) Die Überlassung der Unterkunft erfolgt ausschließlich zu vorübergehenden Beherbergungszwecken. Ein Mietverhältnis über Wohnraum im Sinne der §§ 549 ff. BGB wird ausdrücklich nicht begründet. Es findet § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB Anwendung.

(3) Gast im Sinne dieser AGB ist die buchende natürliche oder juristische Person. Der Gast haftet für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag auch für alle mitreisenden, untergebrachten oder von ihm zugelassenen Personen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Buchung, Vertragsabschluss, Identitäts- und Meldepflichten

(1) Buchungen können schriftlich, elektronisch, telefonisch oder über Buchungsplattformen (z. B. Booking.com, Airbnb oder vergleichbare Portale) erfolgen.

(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag zustande. Der Vermieter ist berechtigt, den Bezug der Unterkunft von der vollständigen Zahlung des vereinbarten Mietpreises abhängig zu machen.

(3) Der Gast ist verpflichtet, spätestens beim Check-in alle zur Erfüllung melderechtlicher Vorschriften erforderlichen personenbezogenen Daten für sich und alle mitreisenden Personen vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht bereitzustellen.

(4) Der Vermieter ist berechtigt, geeignete Identitätsnachweise (z. B. Personalausweis oder Reisepass) zu verlangen. Verweigert der Gast diese Mitwirkung, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.

§ 3 Mietdauer, An- und Abreise, Übergabe

(1) Das Mietverhältnis ist zeitlich befristet und endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Abreisetages, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Der Check-in erfolgt frühestens ab 16:00 Uhr, der Check-out spätestens bis 11:00 Uhr, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei einem späteren Check-Out ohne Zustimmung des Vermieters, entfällt die Miete für eine weitere Übernachtung.

(3) Die Übergabe der Unterkunft erfolgt persönlich oder mittels elektronischem Zugangssystem (z. B. PIN-Code oder Smartlock). Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

(4) Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch Verlust, Weitergabe oder missbräuchliche Nutzung von Schlüsseln, Transpondern oder Zugangscodes entstehen.

§ 4 Mietpreis, Zahlungsbedingungen, Kaution

(1) Der vereinbarte Gesamtmietpreis ist vollständig im Voraus zu zahlen und spätestens fünf (5) Tage vor Anreise fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, in jedem Falle aber vor dem Zutritt zum Mietobjekt.

(2) Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen. Diese dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters, insbesondere wegen Schäden, Sonderreinigung, Schlüsselverlust, Mietausfall oder offener Forderungen.

(3) Die Abrechnung der Kaution erfolgt nach Abreise und Prüfung der Unterkunft innerhalb einer angemessenen Frist.

§ 5 Nebenkosten, Energie- und Mediennutzung (Fair-Use)

(1) Wasser-, Strom-, Heiz- sowie Internetkosten sind im Mietpreis enthalten, sofern diese in einem üblichen, vertragsgemäßen Umfang genutzt werden (Fair-Use-Prinzip).

(2) Eine missbräuchliche oder erheblich überdurchschnittliche Nutzung, insbesondere durch dauerhaftes Heizen bei geöffneten Fenstern, exzessiven Stromverbrauch oder vergleichbares Verhalten, berechtigt den Vermieter zur nachträglichen Abrechnung der hierdurch verursachten Mehrkosten.

(3) Die Nachforderung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Mehrkosten oder einer sachgerechten Schätzung.

§ 6 Nutzung der Unterkunft, Inventar, Möbel

(1) Die Unterkunft darf ausschließlich von den in der Buchung angegebenen Personen genutzt werden.

(2) Sämtliche Möbel, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Das Verrücken, Umstellen, Demontieren oder sonstige Verändern von Möbeln oder Inventar ist untersagt. Ebenso das Anbringen von Dekoration oder Bildern an den Wänden.

(3) Der Gast haftet für sämtliche Schäden am Mietobjekt oder Inventar, auch wenn diese durch Mitreisende oder Besucher verursacht werden.

§ 7 Bewohnerwechsel, Untervermietung, Überbelegung

(1) Ein Wechsel der untergebrachten Personen während der Mietdauer ist dem Vermieter vorab unter Angabe der vollständigen personenbezogenen Daten der neuen Person(en) anzuzeigen.

(2) Untervermietung, Weitergabe an Dritte oder Überbelegung der Unterkunft sind unzulässig.

(3) Bei Verstößen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

§ 8 Haustiere

Die Mitnahme oder Unterbringung von Haustieren ist ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Bei unerlaubter Tierhaltung ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Reinigungs- und Schadenersatzkosten geltend zu machen und die fristlose Kündigung auszusprechen.

§ 9 Rücktritt des Gastes (Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag ist jederzeit vor Anreise möglich und bedarf der Textform.

(2) Im Falle des Rücktritts ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen. Diese beträgt:
– bis 21 Tage vor Anreise: 10 % des vereinbarten Gesamtpreises
– bis 14 Tage vor Anreise: 25 %
– bis 7 Tage vor Anreise: 75 %
– ab 1 Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise: 100 %

(3) Bereits geleistete Anzahlungen gelten als pauschalierter Schadenersatz und sind nicht erstattungsfähig.

(4) Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Einnahmen aus einer Ersatzvermietung werden gemäß § 537 BGB angerechnet.

§ 10 Rücktritt und fristlose Kündigung durch den Vermieter

(1) Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, falschen Angaben, nicht angezeigtem Bewohnerwechsel, Überbelegung, Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung sowie insbesondere bei Verstößen gegen das Rauchverbot oder bei Manipulation von Rauchmeldern.

(2) Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Mietausfalls, bleiben unberührt.

§ 11 Rauchverbot, Rauchmelder, Vertragsstrafe

(1) In der gesamten Unterkunft gilt ein absolutes Rauchverbot.

(2) Die Manipulation, Deaktivierung, Demontage oder Abdeckung von Rauchmeldern ist strikt untersagt.

(3) Bei Verstoß gegen das Rauchverbot oder gegen Absatz (2) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro fällig, für jeden Einzelfall.

(4) Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, erhöhte Reinigungs-, Wiederherstellungs- sowie Mietausfallkosten geltend zu machen.

(5) Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet, soweit derselbe Schaden betroffen ist.

§ 12 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 13 Mängelanzeige und Sorgfaltspflichten des Gastes

(1) Der Gast hat die Unterkunft bei Anreise zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.

(2) Unterlässt der Gast die rechtzeitige Anzeige, sind Ansprüche ausgeschlossen, soweit dem Vermieter hierdurch keine Abhilfe möglich war.

(3) Der Gast hat die Unterkunft pfleglich zu behandeln und Schäden oder Gefahrensituationen unverzüglich zu melden.

§ 14 Nutzung des WLAN

(1) Der Vermieter stellt dem Gast einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Übertragungsgeschwindigkeit wird nicht geschuldet.

(2) Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang nicht rechtswidrig zu nutzen und stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung resultieren.

§ 15 Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Gast verpflichtet sich, diese einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Besucher diese beachten.

§ 16 Zutrittsrecht des Vermieters

Der Vermieter oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Unterkunft bei Gefahr im Verzug, zur Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen oder nach vorheriger Ankündigung zu betreten. Dabei werden die berechtigten Interessen des Gastes berücksichtigt.

§ 17 Rückgabe der Unterkunft

(1) Die Unterkunft ist bei Abreise besenrein zu übergeben. Geschirr ist gereinigt einzuräumen, Abfälle, Pfandflaschen und eigene Lebensmittel ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. aus der Unterkunft zu entfernen, sowie Fenster und Türen zu schließen. Elektrogeräte und Licht sind auszuschalten und es ist darauf zu achten, dass alle Wasserhähne geschlossen sind. Die Eingangstür ist nach dem Verlassen abzuschließen.

(2) Bei erheblicher Verschmutzung oder Mehraufwand ist der Vermieter berechtigt, eine Sonderreinigung nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 18 Datenschutz, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Gifhorn, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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